Arbeitsrecht
ist ein Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit. Als Fachanwälte für Arbeits- und Familienrecht bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum an Leistungen, das für eine umfassende Beratung in diesem Bereich
Maßstab unserer gesamten Tätigkeit sind stets die individuellen Bedürf- nisse und Ansprüche des einzelnen Mandanten. Die Zufriedenheit des Mandanten ist unser höchstes Ziel. Grundvoraussetzung hierfür ist immer
eine kompetente, umfassende
Beratung sowie eine sorgfältige und individuelle Mandatsbetreuung. Mit dieser Philosophie streben wir von jeher eine dauerhafte und ver- trauensvolle Beziehung zu unserer Mandantschaft an. Und dies seit nun-
mehr drei Generationen.
Der Vielfalt und Komplexität der an uns gestellten Aufgaben begegnen wir mit langjähriger praktischer Erfahrung und einem hohen Maß an Spezialisierung. Nach außen hin belegt wird dies dadurch, dass in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht Rechtsanwälte für unsere Kanzlei tätig sind, die die Bezeichnung des Fachanwalts führen.